Verkaufs- und Lieferbedingungen

In Ergänzung zu unseren Preislisten gelten für unsere Lieferungen noch folgende Bedingungen:

1. Für alle unsere Lieferungen und Angebote gelten unsere nachfolgenden Verkaufs- und Lieferungsbedingungen. Unser Kunde erkennt diese in der jeweils geltenden Fassung mit Auftragserteilung auch für die zukünftige Geschäftsbeziehung mit uns an. Abweichende Bedingungen unserer Auftraggeber können leider nicht gelten.

2. Unsere Angebote sind auch bezüglich der Preisangaben freibleibend und unverbindlich. An ein speziell für einen Kunden ausgearbeitetes Angebot halten wir uns für einen Zeitraum von 30 Tagen gebunden, beginnend mit dem Datum der Angebotserstellung. Bestellungen unserer Kunden sind ebenfalls 30 Tage bindend.

Ein Vertrag kommt mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Falls wir keine Auftragsbestätigung senden sollten, kommt der Vertrag durch Lieferung mit dem Inhalt unserer Rechnung zustande. Für den Umfang unserer Lieferung ist unsere Rechnung massgeblich.

Wir liefern unseren Kunden hochwertige Ware, sind jedoch darüber hinaus laufend um Verbesserungen bemüht. Sollten solche Verbesserungen nach Bestellung oder Vertragsabschluss erfolgen, dürfen wir dem Kunden die mit Verbesserungen versehene Ware liefern.

3. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich ab unserem Lager in Belgien bzw. ab dem in unserer Auftragsbestätigung oder dem in unserer Rechnung angegebenen anderen Lager. Wir tragen die Gefahr für die Ware bis zur Übergabe an die für die Auslieferung zuständige Transportperson. Sobald die Ware von uns an die Transportperson zur Auslieferung übergeben worden ist, geht die Leistungsgefahr auf unseren Kunden über.

Wir bemühen uns nach besten Kräften, alle Waren in den vorhersehbaren Bestellmengen vorrätig zu halten, damit eine umgehende Lieferung erfolgen kann. Sollte Ware wider Erwarten lagermässig nicht vorrätig sein, sind wir zu Teillieferungen berechtigt. Wir werden uns bestmöglich bemühen, fehlende Ware umgehend an unsere Kunden auszuliefern.

Für bestimmte Lieferfristen ist zwischen uns und unseren Kunden eine ausdrückliche Vereinbarung zu schliessen. Lieferfristen beginnen mit dem Datum des Vertragsabschlusses.

Sollten Hindernisse ausserhalb unserer Einflussmöglichkeiten auftreten, wie zum Beispiel höhere Gewalt, hoheitliche Eingriffe, Aus- und/oder Einfuhrverbote, Arbeitskämpfe, Verzögerung oder Ausfall der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, verlängern sich Lieferfristen angemessen. Während der Dauer dieser Umstände besteht keine Haftung unsererseits für hierdurch verursachte Schäden und Folgeschäden.

Soweit Lieferfristen durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten überschritten und wir auch trotz Nachfristsetzung unseres Kunden von mindestens 14 Tagen nicht liefern sollten, ist unser Kunde selbstverständlich zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Sofern bereits Teillieferungen erfolgt sind, ist ein Rücktritt vom gesamten Kaufvertrag nur möglich, wenn die übrige Lieferung für unseren Kunden nicht von Interesse ist.

Sollte umgekehrt der Kunde mit der Abnahme unserer Lieferung oder eines Teils davon in Verzug geraten, sind wir zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. In diesem Fall steht uns eine Schadenspauschale in Höhe von 20% des Kaufpreises ohne Umsatzsteuer zu, wenn wir nicht einen höheren Schaden nachweisen oder unser Kunde einen geringeren.

4. Sollte gelieferte Ware einen offensichtlichen Mangel aufweisen, ist dieser vom Kunden unverzüglich, längstens innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich bei uns zu rügen. Ein verdeckter Mangel ist vom Kunden ebenfalls unverzüglich, längstens innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden schriftlich bei uns zu rügen.

Bei Lieferung mangelhafter Ware dürfen wir diese soweit möglich, zunächst austauschen oder nachbessern. An Ware, die zum Zwecke des Austausches zurückgegeben wird, erwerben wir Eigentum. Sollte die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, ist unser Kunde berechtigt, entweder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen oder vom Kaufvertrag zurückzutreten. Sollten nur Teile der Lieferung Mängel aufweisen, ist ein Rücktritt vom gesamten Kaufvertrag nur möglich, wenn die übrige Lieferung für unseren Kunden nicht von Interesse ist.

Damit wir eine gerügten Mangel prüfen und beheben können, hat der Kunde die betreffende Ware ordnungsgemäss verpackt an uns zurückzusenden.

5. Für alle Bestellungen gelten die in unserer jeweils gültigen Preisliste ange-gebenen Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Anfallende Verpackungskosten (insbesondere bei Kleinbestellungen) sowie Versendungskosten und Transportversicherung (die wir nur auf besondere Weisung unseres Kunden abschliessen), gehen zu Lasten unseres Kunden und werden von uns zusätzlich berechnet.

Lieferungen erfolgen grundsätzlich gegen Vorauszahlung oder per Nachnahme. Sofern auf Grund gesonderter Absprache die Lieferung gegen Rechnung erfolgt, gewähren wir 3% Skonto auf den Rechnungsbetrag, wenn dieser von uns auf Grund einer gewährten Einziehungsermächtigung bezahlt wird, andernfalls ist der Rechnungsbetrag binnen 10 Tagen mit 2% Skonto oder binnen 30 Tagen netto zu zahlen.

Nach Ablauf der Zahlungsfrist haben wir Anspruch auf Fälligkeitszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der EZB.

Unsere Kunden sind berechtigt, mit unbestrittenen oder rechtskräftig fest-gestellten Gegenforderungen gegen unsere Ansprüche aufzurechnen. Im übrigen ist eine Aufrechnung sowie Geltendmachung von Zurückbehaltungs- und/oder Leistungsverweigerungsrechten ausgeschlossen.

Bei Zahlungsverzug unserer Kunden sowie bei begründeter Besorgnis wesentlicher Vermögensverschlechterung oder Zahlungsunfähigkeit sind wir berechtigt, die Lieferung auszusetzen oder Vorauszahlung für alle zukünftigen Lieferungen zu verlangen. Sollte innerhalb einer angemessenen Frist keine Zahlung erfolgen, sind wir berechtigt, von allen Verträgen zurückzutreten und Zahlung der uns entstandenen Kosten sowie des entgangenen Gewinns zu verlangen.

6. Wir haften unseren Kunden unbegrenzt, wenn gelieferter Ware zugesicherte Eigenschaften fehlen oder wir oder unsere leitenden Angestellten vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln sollten.

Bei sonstigen schuldhaften Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten unserer einfachen Erfüllungsgehilfen ersetzen wir unseren Kunden den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Unsere Haftung ist für jeden Einzelfall auf den zweifachen Rechnungsbetrag der betreffenden Lieferung an den Kunden begrenzt. Im übrigen bitten wir unsere Auftraggeber um Verständnis dafür, dass zur Vermeidung von Kostensteigerungen unsere Haftung im übrigen ausgeschlossen ist.

7. Die von uns an unsere Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung aller unserer Forderungen unser Eigentum und darf Dritten nicht verpfändet oder zur Sicherheit übereignet werden.

Wird die Ware vor Erfüllung unserer Forderungen weiterverkauft, tritt unser Kunde uns bis zur vollständigen Tilgung unserer Forderungen schon jetzt die aus dem Weiterverkauf entstehenden Ansprüche im voraus in voller Höhe mit allen Nebenrechten zur Sicherheit ab. Unser Kunde bleibt zum Einzug dieser Forderungen berechtigt, solange er Forderungen uns gegenüber erfüllt und wir dem Einzug nicht widersprochen haben. Eingezogene Beträge sind bei Fälligkeit unserer Forderungen an uns abzuführen.

Bei Beeinträchtigung unserer Sicherungsrechte sowie bei Beschlagnahme oder Pfändung wird uns der Kunde sofort unter Beifügung der verfügbaren Unterlagen (wie zum Beispiel Pfändungsprotokolle etc.) benachrichtigen und den Dritten auf unsere Sicherungsrechte hinweisen. Der Kunde wird alle Abwehrmassnahmen auf seine Kosten einleiten, damit unsere Sicherungsrechte nicht beeinträchtigt werden. Auf Verlangen teilt uns der Kunden den Namen und die Anschrift seiner Kunden mit, damit wir die Sicherungsabtretung den Schuldnern anzeigen können. Der Kunde wird uns auch die zur Rechtsverfolgung erforderlichen Unterlagen aushändigen.

8. Wir weisen darauf hin, dass Daten unserer Kunden mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung verarbeitet und gespeichert werden (§26 BDSG).

9. Bei Geschäften mit Vollkaufleuten ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Rotenburg/Wümme.

Gültig ab Januar 2004

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